Steuern für Gründer:

Das müssen Investoren und Start-ups beachten

29/11/2017
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Nicole, wie siehst du den Start-up-Standort Deutschland aus steuerlicher Sicht?

In den letzten Jahren gab es mehrere Initiativen, um Start-ups auch steuerlich zu fördern. Das Förderprogramm INVEST etwa begünstigt private Investitionen durch Business Angels in junge, innovative Start-ups mit einem steuerfreien Erwerbszuschuss und einem Exitzuschuss, das heißt einer pauschalen Erstattung von Steuern auf Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen. Auch mit der jüngsten Einführung eines fortführungsgebundenen Verlustvortrags zur Verrechnung mit zukünftigen Gewinnen nach einem Anteilseignerwechsel will der Gesetzgeber ausdrücklich insbesondere Start-ups vor nachteiligen Steuerfolgen schützen. Da Investoren sich häufig nur gegen Übernahme von Anteilen bei Start-ups engagieren, verbessert gerade diese Neuregelung die Situation der jungen Unternehmen.

Deutschland hat in den vergangenen Jahren durch eine Reihe von Maßnahmen Fortschritte dabei gemacht, ein Start-up-förderliches Steuerrecht zu schaffen. Diese Rahmenbedingungen müssen unbedingt bewahrt und ausgebaut werden. Nennen möchte ich hier den Erhalt der Steuerfreistellung von Gewinnen aus dem Verkauf von Streubesitzanteilen wie auch die anteilige Freistellung des Carried Interest von vermögensverwaltenden Fonds. Aus meiner Sicht muss die neue Bundesregierung den eingeschlagenen Weg weiter verfolgen und die Attraktivität Deutschlands als Standort für Unternehmensgründer und ihre Investoren weiter steigern.

„Deutschland könnte gerade im Vergleich mit anderen Ländern noch deutlich mehr steuerliche Anreize bieten“

Wie siehst Du das deutsche Steuerrecht bei der Förderung von Start-ups im internationalen Vergleich?

Deutschland könnte gerade im Vergleich mit anderen Ländern, in denen eine ausgeprägte Start-up-Kultur herrscht, noch deutlich mehr steuerliche Anreize bieten. Blickt man auf das Vereinigte Königreich oder Israel, sieht man Verbesserungspotenzial beispielsweise bei der Besteuerung von Mitarbeiter-Beteiligungsprogrammen und bei der Innovationsförderung mittels steuerlicher Sonderregelungen, die einen Steuerabzug von Forschungs- und Entwicklungskosten und eine Steuerentlastung bei den Investoren und Gründern ermöglicht.

Für Investoren bietet das Vereinigte Königreich außerdem etwa unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Entrepreneurs’ Relief eine steuerliche Entlastung beim Verkauf von Unternehmensanteilen durch Anwendung eines Steuersatzes von nur zehn Prozent auf den Veräußerungsgewinn. Außerdem werden Investitionen in junge Unternehmen im Rahmen des Enterprise Investment Scheme beziehungsweise des Seed Enterprise Investment Scheme steuerlich gefördert, indem Investoren einen Teil ihrer Kosten gegen die persönliche Steuerlast verrechnen können. Entsteht beim Verkauf der Anteile ein Gewinn für den Investor, ist er nach einer Haltefrist steuerfrei. Zudem können aus einem Verkauf resultierende Verluste steuerlich geltend gemacht und gegen andere positive Einkünfte gerechnet werden, sodass die Steuerbelastung insgesamt sinkt und die Kosten fehlgeschlagener Investitionen verringert werden.

„Bei Start-ups steht am Anfang die Verwirklichung ihrer innovativen Geschäftsidee im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit“

Wieso ist das Thema Steuern und steuerliche Compliance für Unternehmensgründer aus deiner Sicht so wichtig?

Bei Start-ups steht am Anfang der Unternehmensentwicklung häufig und zu Recht die Verwirklichung ihrer innovativen Geschäftsidee im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Wir beobachten daher oft, dass der von Beginn an erforderliche und konsequent zu betreibende Aufbau von Unternehmensprozessen und darunter auch die richtige Abwicklung steuerlicher Verpflichtungen nicht immer früh genug und mit ausreichender professioneller Unterstützung erfolgt. Gleichzeitig wachsen erfolgreiche Start-ups besonders schnell. Dadurch werden Prozessschwächen schnell zu Hindernissen bei der weiteren Entwicklung und auch bei der Suche nach Investoren, wenn etwa notwendige Informationen nicht oder nicht in ausreichender Qualität beschafft werden können oder steuerliche Compliance-Defizite im In- und Ausland aufgearbeitet werden müssen. Der dann beginnende nachträgliche Aufbau der Prozesse und die Vergangenheitsbewältigung sind sehr zeitaufwendig, häufig teuer und verzögern den weiteren Expansionskurs.

Woran sollten Start-ups im Bereich Steuern denken?

Bereits im Stadium der Unternehmensgründung werden die steuerlichen Weichen gestellt: Die Wahl der passenden Rechtsform des Unternehmens und die Form der eigenen Beteiligung der Gründer kann nämlich später, zum Beispiel bei der Aufnahme von Investoren, eine große Rolle spielen. Häufig unterbewertet wird von den Start-ups auch der Bereich Umsatzsteuer. Falsch behandelt kann sie völlig unabhängig von der tatsächlichen Gewinn- oder Verlustsituation als Kostenfaktor das wirtschaftliche Aus für ein Geschäftsmodell bedeuten. Die steuerliche Komplexität steigt zudem überproportional, sobald ein Start-up grenzüberschreitend tätig wird, um in weiteren Ländern gleichzeitig sein Geschäftsmodell auszurollen und damit Skalierungseffekte zu nutzen. Werden die steuerlichen Rahmenbedingungen dabei nicht berücksichtigt, kommt es häufig zu einer Fehleinschätzung des Compliance-Aufwands und sogar zu nicht einkalkulierten Kosten des Geschäftsmodells in Form ausländischer Steuern. Große steuerliche Komplexität erleben wir auch und gerade beim Einstieg von internationalen Investoren. Hier geht es regelmäßig darum, die Realisierung von stillen Reserven nur für steuerliche Zwecke ohne entsprechenden Cashflow aus der Transaktion für das Unternehmen oder die Gründer zu vermeiden.

Nicole Kunas rät Start-ups, schon frühzeitig an das Thema Steuern zu denken. Vor allem die spätere Expansion in andere Länder bedeutet viel Komplexität (Bild: EY)

Und wieso sollte sich ein Unternehmensgründer mit diesen Fragen an EY wenden?

Der Einsatz von Erfahrung und Spezialkenntnissen, über die EY als weltweit beratendes Unternehmen verfügt, ist in jedem Fall dann ein Vorteil, wenn es um Aufgaben geht, bei denen Startups kostspielige Fehlentscheidungen treffen können. EY wendet hier einen integrierten Ansatz an. Im Rahmen der EY Start-up-Initiative bieten wir abgestimmte Dienstleistungen und Beratung aus verschiedenen Bereichen wie Finance & Accounting, Steuern, Recht und Transaktionen an. Das ermöglicht uns in Teams, die mit der Kultur und den Geschäftsmodellen von Startups vertraut sind, sinnvolle Lösungen auch und besonders für die steuerlichen Themen bei Start-ups zu erarbeiten.

Um welche steuerlichen Fragestellungen kann es sich dabei konkret handeln?

Abhängig vom jeweiligen Entwicklungsstand des Start-ups beginnt das Spektrum bei der steuerlichen Beratung und Unterstützung in Investitionsrunden und dabei insbesondere bei Fragen betreffend die Strukturierung von Beteiligungen durch Investoren. Häufig gibt es auch Beratungsbedarf zu Mitarbeiter-Beteiligungsprogrammen und, wie bereits angesprochen, im Bereich der Umsatzsteuer. Sobald Start-ups sich mit ihrer Geschäftstätigkeit internationalisieren ist eine Steuerberatung durch Experten im Bereich des internationalen Steuerrechts und mit Verständnis der Besonderheiten von digitalen Geschäftsmodellen essentiell. Hier geht es darum, steuerliche Risiken einzuschätzen und die tatsächlichen Kosten der Internationalisierung im Steuerbereich zu verstehen und soweit möglich gering zu halten. Denn gerade bei digitalen Geschäftsmodellen stellen sich regelmäßig sehr komplexe und schwierigen Problemen, die zu lösen sind, damit Steuern nicht zum Hindernis für den Geschäftserfolg werden. Hier sind wir aufgrund der langjährigen Erfahrung unserer Teams und unseres globalen, integrierten Expertennetzwerks sehr gut aufgestellt.

Eine Liste der Leistungen, die EY für jede Phase der Entwicklung eines Start-ups anbietet, ist auf unserer Website start-up-initiative.ey.com dargestellt. Wenn ihr Interesse daran habt oder in Zukunft Neuigkeiten von der EY Start-up-Initiative erhalten möchtet, schreibt einfach eine E-Mail an nicole.kunas@de.ey.com.

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