Bundeskartellamt schließt Meta-Verfahren ab
Meta und Bundeskartellamt einigen sich im Datensammelstreit
Das Bundeskartellamt und der Facebook-Mutterkonzern Meta haben ihren langjährigen Rechtsstreit über die Zusammenführung von Nutzerdaten beigelegt. Im Jahr 2019 hatte das Bundeskartellamt Meta untersagt, Nutzerdaten von Facebook, WhatsApp und Instagram ohne ausdrückliche Zustimmung der Nutzer zu kombinieren. Die Behörde stellte fest, dass Meta die Nutzer vor eine unzulässige Wahl stellte: Entweder sie stimmten der umfassenden Datensammlung zu oder sie konnten die sozialen Netzwerke gar nicht nutzen. Diese Vorgehensweise sei ohne eine freiwillige Einwilligung rechtswidrig, so die Wettbewerbshüter.
Meta legte gegen die Entscheidung Beschwerde ein, was zu einem langwierigen Rechtsstreit führte, der durch mehrere Instanzen ging. Im vergangenen Jahr erlitt das Unternehmen jedoch eine entscheidende Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), der die Praxis von Meta ebenfalls als unzulässig bewertete.
In Reaktion auf den Druck des Kartellamts änderte Meta seine Geschäftspraktiken schrittweise. Seit 2023 bietet Meta den Nutzern eine Kontenübersicht, die es ihnen erlaubt, selbst zu entscheiden, ob ihre Daten von verschiedenen Meta-Diensten verknüpft werden sollen oder nicht. Damit erhielten die Nutzer erstmals eine transparentere Kontrolle über die Verwendung ihrer Daten bei Facebook, WhatsApp und Instagram. Diese Änderungen wurden vom Kartellamt positiv bewertet, da sie den Nutzern eine informierte und freie Entscheidung ermöglichen.
Darüber hinaus nahm Meta weitere Anpassungen vor, um den Forderungen des Kartellamts gerecht zu werden. Nutzerinnen und Nutzer haben nun deutlich mehr Kontrolle über die Zusammenführung ihrer Daten. Der Kartellamtschef Andreas Mundt betonte, dass die Nutzung von Facebook nicht mehr zwingend an die Zustimmung zu einer grenzenlosen Datensammlung geknüpft sei.
Eine weitere Maßnahme, die Meta ergriff, ist ein klarer Hinweis am Beginn der Datenrichtlinien, der die Nutzer direkt über ihre Wahlmöglichkeiten informiert. Laut Mundt ermöglicht dies eine wesentlich verbesserte Kontrolle über die Zuordnung persönlicher Daten aus anderen Meta-Diensten und externen Webseiten oder Apps zum jeweiligen Facebook-Konto.