Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta abgemahnt, weil das Unternehmen plant, Bilder und Videos seiner Nutzer für KI-Training zu verwenden. Kritisiert wird, dass Meta diese Pläne nicht transparent kommuniziert und keine ausreichende Einwilligung der Nutzer einholt. Die Analyse von Fotos und Videos ohne klare Zustimmung verstößt laut Verbraucherzentrale gegen Datenschutzrichtlinien und das Recht auf informierte Selbstbestimmung.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Unternehmen für Datenschutzverstöße ihrer Mitarbeiter haften. Dies bedeutet, dass Firmen stärker auf die Einhaltung der DSGVO achten müssen, da sie für das Verhalten ihrer Angestellten verantwortlich gemacht werden können. Dieses Urteil unterstreicht die Notwendigkeit, interne Datenschutzschulungen und -kontrollen zu verstärken, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Elon Musk sieht sich einer Klage wegen sexueller Belästigung ausgesetzt. Die Anschuldigungen umfassen unangemessenes Verhalten und unerwünschte Avancen. Diese rechtlichen Probleme kommen zu einer Zeit, in der Musk bereits unter erheblichem öffentlichen und geschäftlichen Druck steht. Das Ergebnis dieser Klage könnte erhebliche Auswirkungen auf sein öffentliches Image und seine beruflichen Verpflichtungen haben.
Musikverlage haben Spotify vorgeworfen, Künstler und Rechteinhaber in ein Lockvogelabonnement-Schema gelockt zu haben. Sie behaupten, Spotify habe zunächst niedrigere Lizenzgebühren angeboten, um mehr Abonnenten zu gewinnen, und dann die Gebühren erhöht, was den Verlagen finanziell geschadet habe. Dieser „Bait-and-Switch“-Ansatz habe zu erheblichen Einnahmeverlusten für Künstler und Verlage geführt. Die Verlage fordern nun eine Untersuchung und mögliche rechtliche Schritte gegen Spotify, um die Praktiken des Unternehmens zu überprüfen und faire Lizenzgebühren sicherzustellen.
Die US-Börsenaufsicht SEC und das Krypto-Unternehmen Terraform Labs haben sich auf einen Vergleich in Milliardenhöhe geeinigt. Dieser umfasst Entschädigungen für Investoren und Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz und Einhaltung von Vorschriften. Der Konflikt entstand aufgrund angeblicher Verstöße gegen Wertpapiergesetze und irreführender Informationen zu TerraUSD-Stablecoin. Terraform Labs verpflichtet sich, die notwendigen Änderungen umzusetzen, um zukünftige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Die Europäische Union hat beschlossen, Strafzölle auf bestimmte Elektroautos aus China zu erheben. Diese Maßnahme zielt darauf ab, europäische Hersteller vor unfairem Wettbewerb durch subventionierte chinesische Fahrzeuge zu schützen. Die Zölle sollen sicherstellen, dass der Import von Elektroautos aus China nicht den europäischen Markt verzerrt und die lokale Produktion benachteiligt. Die Entscheidung folgt auf eine Untersuchung, die die Preisgestaltung und Subventionen chinesischer Hersteller analysierte.
Elon Musk, Mitbegründer von OpenAI und CEO von Tesla, hat seine Klage gegen OpenAI und dessen CEO Sam Altman zurückgezogen. In der Klage warf Musk OpenAI vor, von seiner ursprünglichen gemeinnützigen Mission abgewichen zu sein. Er behauptete, das Unternehmen habe seine Verpflichtung, KI zum Wohle der Menschheit zu entwickeln, zugunsten von Profiten vernachlässigt. Musks Anwälte beantragten jetzt, die eigene Klage abzuweisen, ohne eine genaue Begründung zu nennen.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat vorgeschlagen, das deutsche Lieferkettengesetz bis zum Inkrafttreten des europäischen Gesetzes auszusetzen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert diesen Vorschlag scharf, da er dem Klimaschutz schaden und Rechtsunsicherheit schaffen würde. DUH-Geschäftsführer Sascha Müller-Kraenner betont, dass das Gesetz Rechtssicherheit bietet und verantwortungsbewusste Unternehmen belohnt. SPD und Grüne werden aufgefordert, den Vorschlag zurückzuweisen, während die FDP ihn unterstützt.
Ein Berufungsgericht in Wien hat entschieden, dass Massenabmahnungen wegen der Nutzung von Google Fonts rechtsmissbräuchlich waren. Über 30.000 Unternehmen hatten Abmahnschreiben erhalten, die Schadenersatz forderten. Das Gericht stellte fest, dass die Abmahnerin systematisch Webseiten besuchte und Datenschutzverletzungen dokumentierte, um Abmahnungen zu versenden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; der Anwalt der Abmahnerin plant, vor den Obersten Gerichtshof zu gehen.