Urteil: EuG weist Klage von ByteDance gegen Gatekeeper-Einstufung ab

18/07/2024
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ByteDance muss DMA-Verpflichtungen nachkommen

TikTok ist eine populäre Video-App des chinesischen Unternehmens ByteDance und steht international wegen möglicher Datenspionage sowie Manipulation der öffentlichen Meinung in der Kritik. Diese Bedenken betreffen sowohl den Datenschutz als auch die potenzielle Einflussnahme auf politische Prozesse durch die Plattform.

TikTok ermöglicht es Usern, kurze Videos zu erstellen und zu teilen und hat sich besonders bei jüngeren Zielgruppen weltweit großer Beliebtheit erfreut. Die App zählt monatlich Millionen von aktiven Nutzenden und ist bekannt für ihre personalisierten Inhalte, die durch Algorithmen gesteuert werden. Diese Algorithmen analysieren das Userverhalten, um maßgeschneiderte Inhalte zu präsentieren.

Die zunehmende Besorgnis über die Datensicherheit bei TikTok hat jedoch dazu geführt, dass Regierungen und Datenschutzbehörden weltweit verstärkt Maßnahmen prüfen. Kritiker befürchten, dass die gesammelten Daten von ByteDance möglicherweise an die chinesische Regierung weitergegeben werden könnten. Zudem wird die Plattform beschuldigt, durch ihre Algorithmen die öffentliche Meinung manipulieren zu können, indem bestimmte Inhalte bevorzugt oder unterdrückt werden.

Unabhängig von diesen Vorwürfen muss TikTok künftig verschärfte Auflagen erfüllen, so das Urteil des DMA. Die Europäische Kommission hat TikTok als digitalen Gatekeeper eingestuft, was bedeutet, dass das Unternehmen nun den strengeren Regeln des Gesetzes über digitale Märkte (DMA) unterliegt. Diese Vorschriften sollen die Macht großer Online-Plattformen beschränken und den Wettbewerb fördern. TikTok muss sich daher auf zusätzliche Kontrollen und Regulierungen einstellen, um die Einhaltung der neuen Richtlinien sicherzustellen.

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) wies nun eine Klage von ByteDance gegen die Einstufung als Gatekeeper ab. ByteDance erfüllt die im DMA festgelegten quantitativen Schwellenwerte, die unter anderem den globalen Marktwert und die Userzahlen von TikTok in der EU umfassen. ByteDance äußerte Enttäuschung über die Entscheidung und erwägt Rechtsmittel. Das Unternehmen hat bereits Maßnahmen ergriffen, um den Verpflichtungen des DMA nachzukommen. Die EU-Kommission hat das Urteil zur Kenntnis genommen und prüft es.

Im Rahmen des DMA hat die EU mehr als 20 Online-Dienste als besonders einflussreich klassifiziert. Diese Dienste haben über 45 Millionen aktive Nutzerinnen und Nutzer in der EU und einen Börsenwert von mindestens 75 Milliarden Euro. Neben ByteDance gelten auch Google mit seinem Smartphone-Betriebssystem Android und die Facebook-Mutter Meta als Gatekeeper. Diese Firmen müssen zusätzliche Auflagen erfüllen, darunter die Öffnung ihrer Plattformen für die Konkurrenz und verstärkte Maßnahmen gegen Hass und Hetze im Internet.

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ByteDance
ByteDance ist ein Internet-Technologieunternehmen, das Plattformen für kreative Inhalte betreibt.
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