Digital Services Act

EU-Kommission leitet neue Untersuchungen gegen Meta ein

17/05/2024
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Prüfung der Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen auf Facebook und Instagram

Die Europäische Kommission hat bekannt gegeben, dass sie zwei weitere Untersuchungen im Rahmen des Digital Services Act (DSA) gegen die Social-Media-Plattformen Facebook und Instagram einleitet. Ziel dieser Untersuchungen ist es, zu prüfen, ob die Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen im Internet mit den Regeln für soziale Medien übereinstimmen.

DSA zielt darauf ab, die Grundrechte der Nutzenden digitaler Dienste zu schützen und ein transparentes und sicheres Online-Umfeld zu gewährleisten. Es regelt eine breite Palette von Online-Diensten, von Websites bis hin zu Online-Plattformen und enthält spezifische Regeln für große Plattformen. Das Gesetz ist notwendig, da große Plattformen oft eine zu starke Marktposition haben und illegale Aktivitäten wie Desinformation im Internet zunehmen. DSA soll diese Probleme angehen und einen modernen Rechtsrahmen schaffen, der die Grundrechte schützt und fairen Wettbewerb fördert.

 



 

Die Untersuchung konzentriert sich auf die Gestaltung der Online-Schnittstellen von Facebook und Instagram, um festzustellen, ob diese möglicherweise die Unerfahrenheit von Minderjährigen ausnutzen und zu süchtigem Verhalten führen könnten. Insbesondere wird überprüft, ob die Plattformen angemessene Maßnahmen zur Verhinderung des Zugangs Minderjähriger zu ungeeigneten Inhalten getroffen haben und ob die von Meta verwendeten Instrumente zur Altersüberprüfung angemessen, verhältnismäßig und wirksam sind.

Des Weiteren wird untersucht, ob Facebook und Instagram angemessene Maßnahmen zum Schutz der Privatsphäre, Sicherheit und des allgemeinen Schutzes von Minderjährigen ergriffen haben. Die EU-Kommissarin für das digitale Zeitalter, Margrethe Vestager, äußerte Bedenken darüber, dass diese Plattformen möglicherweise Verhaltenssucht fördern und dass die Altersüberprüfungsmethoden von Meta unzureichend sein könnten.

Die Entscheidung zur Einleitung dieser Untersuchungen erfolgte nach der Analyse eines von Meta im vergangenen September übermittelten Risikobewertungsberichts und der Antworten auf frühere formelle Anfragen der Kommission. Ein Sprecher der Kommission erklärte, dass es keinen festen Zeitpunkt für den Abschluss der Untersuchungen gebe und dass dies von der Kooperationsbereitschaft der Plattformen abhänge.

Diese Untersuchungen folgen auf eine separate Untersuchung der Instrumente zur Bekämpfung von Desinformation bei Facebook und Instagram, die Ende April eingeleitet wurde. Darüber hinaus hat die EU-Kommission bereits im April eine ähnliche Untersuchung gegen die Video-Sharing-App TikTok eingeleitet, nachdem TikTok Lite in Frankreich und Spanien eingeführt wurde und Bedenken hinsichtlich der psychischen Gesundheit der User aufkamen.

John Evans, der Beauftragte für digitale Dienste bei der irischen Medienaufsichtsbehörde Coimisiún na Meán, betonte, dass es keine Schonfrist für Online-Plattformen gebe, um die Bestimmungen des DSA einzuhalten. Er erklärte, dass Verstöße sofort verfolgt werden müssten, sobald sie festgestellt würden.

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