Weltweit erstes Gesetz zur Regulierung von KI

AI Act der EU: Zwischen Regulierungen und Innovationsförderung

22/05/2024
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KI-Gesetz der Europäischen Union bringt strenge Einschränkungen

Die Europäische Union hat das weltweit erste Gesetz zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz verabschiedet. Das Ziel des sogenannten AI Act ist es, die Nutzung von KI-Systemen in der EU sicherer, transparenter, nachvollziehbarer, diskriminierungsfreier und umweltfreundlicher zu gestalten. Alle Unternehmen, die in der EU KI-Systeme entwickeln, anbieten oder nutzen, müssen diese Regelungen einhalten.

Das Gesetz sieht vor, dass KI-Systeme von Menschen überwacht werden müssen. Es legt strenge Anforderungen für risikoreiche Anwendungen fest, die in kritischen Infrastrukturen, im Bildungs- und Gesundheitswesen eingesetzt werden. Bestimmte KI-Anwendungen werden vollständig verboten, darunter Systeme zur Bewertung des Sozialverhaltens, Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen. Gesichtserkennung im öffentlichen Raum ist grundsätzlich verboten, wobei Ausnahmen für Sicherheitsbehörden bestehen, die diese Technologie zur Verfolgung schwerer Straftaten wie Menschenhandel oder Terrorismus nutzen dürfen.

Neben den Regulierungsmaßnahmen möchte die EU auch die KI-Innovation fördern. Europäische Firmen sollen Zugang zu Supercomputern erhalten, um ihre KI-Systeme zu trainieren und zu testen. Diese Trainingsdaten sollen in Europa aufbereitet und in mehreren EU-Sprachen verfügbar gemacht werden. Ein Beispiel dafür ist das KI-Basismodell OpenGPT-X, das von deutschen Firmen und Institutionen entwickelt wurde und als Open-Source-Software verfügbar sein wird. Es soll neben Deutsch und Englisch auch Französisch, Spanisch und Italienisch beherrschen und damit den Zugang zu KI-Technologie für Nicht-Englisch-Sprechende erleichtern.

 

Ursula von der Leyen
Ursula von der Leyen

 

Die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen betonte, dass gemeinsame europäische Datenräume geschaffen werden sollen, um Startups und Unternehmen den Zugang zu großen Datenmengen in verschiedenen EU-Sprachen zu ermöglichen. Dies soll sicherstellen, dass KI nicht nur auf Englisch, sondern auch in anderen europäischen Sprachen nutzbar ist.

Deutsche Umsetzung des AI Acts: Bundesnetzagentur als nationale KI-Behörde

Die Umsetzung des AI Act in nationales Recht ist nun Aufgabe der Mitgliedstaaten, die dafür ein Jahr Zeit haben. In Deutschland spielt Digitalminister Volker Wissing von der FDP eine zentrale Rolle. Er hat angekündigt, die Bundesnetzagentur (BNetzA) als nationale KI-Behörde vorzusehen, um eine schlanke und effiziente Aufsichtsstruktur zu gewährleisten. Diese Entscheidung wird von einigen Expertinnen und Experten unterstützt, die die BNetzA als geeignet ansehen, um den Ausgleich zwischen Innovationsverantwortung und Offenheit zu gewährleisten.

Ein weiterer Schwerpunkt von Wissing ist die Unterstützung des Mittelstands. Die Initiative „Mission KI“ soll insbesondere kleineren Unternehmen bei der Entwicklung und Einführung neuer Produkte und Services helfen. Dabei sollen KI-Qualitäts- und Prüfstandards sowie ein freiwilliges KI-Gütesiegel entwickelt werden.

Um Innovationen zu erleichtern, plant Wissing den Einsatz von „Regulatory Sandboxes“. Diese kontrollierten Testumgebungen erlauben es Unternehmen, neue Technologien ohne den vollen bürokratischen Aufwand zu testen. Dieser Ansatz wird jedoch auch kritisch gesehen, da einige Experten vorschlagen, stattdessen mehr Mittel in die Stärkung von Richtlinien für Rechtssicherheit zu investieren.

Das AI-Gesetz der EU setzt weltweit neue Standards für die Regulierung von KI und soll dazu beitragen, dass Europa eine führende Rolle in der sicheren und verantwortungsvollen Nutzung von Künstlicher Intelligenz einnimmt. Die genaue nationale Umsetzung und die Ausgestaltung der Regeln werden entscheidend dafür sein, ob die neuen Vorschriften den Innovationsschub bringen oder neue Hindernisse aufbauen.

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