Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) fordert eine strengere Prüfung von Einkommens- und Ausgabenverhältnissen vor der Vergabe von Krediten, um Überschuldung zu vermeiden. Besonders junge Menschen sind durch leicht zugängliche Onlinekredite und Angebote wie “Buy now, pay later” gefährdet. Eine Untersuchung des Hamburger Instituts für Finanzdienstleistungen (IFF) zeigt, dass mangelhafte Kreditwürdigkeitsprüfungen oft zu finanzieller Überforderung führen. Laut Schufa sind Ratenkredite unter 1000 Euro stark gestiegen, was zu einer Verschuldungsspirale führen kann.
Nach einer Abmahnung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hat Shein eine Unterlassungserklärung abgegeben und verpflichtet sich, manipulative Designs, schwierige Beschwerdewege und versteckte Kontaktmöglichkeiten zu entfernen. Die Anpassungen müssen bis zum 1. Juni umgesetzt werden. Ramona Pop vom vzbv betont die Bedeutung des Verbraucherschutzes und fordert eine Anpassung des Verbraucherrechts an digitale Geschäftsmodelle, um umfassenden Schutz im digitalen Raum zu gewährleisten.
Nach einer Abmahnung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hat der Online-Shop Temu eine Unterlassungserklärung unterzeichnet. Temu verpflichtet sich, manipulative Designelemente wie falsche Dringlichkeitsmeldungen und irreführende Preisangaben zu entfernen. Dies ist ein bedeutender Erfolg für den vzbv, der so seine außergerichtlichen Maßnahmen erfolgreich abschließen konnte. Bei zukünftigen Verstößen droht Temu eine Vertragsstrafe. Temu plant zudem, seine internen Richtlinien zu überarbeiten und sich stärker auf die Transparenz und Fairness gegenüber seinen Kunden zu konzentrieren.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat Klage gegen Meta eingereicht, weil das Unternehmen auf seinen Plattformen Facebook und Instagram ein kostenpflichtiges Abonnement für eine werbefreie Nutzung anbietet. Die Kläger argumentieren, dass Meta die Nutzer faktisch zur Einwilligung in die Datennutzung zwinge, da der Preis für die Werbefreiheit bewusst hoch angesetzt sei. Dies stelle einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung dar. Meta weigerte sich, eine Unterlassungserklärung abzugeben, woraufhin die Klage beim Oberlandesgericht Köln eingereicht wurde.
Raoul Roßmann, Chef der Drogeriemarktkette Rossmann, drängt auf drastische Maßnahmen gegen die chinesische Billigplattform Temu, der er Gesetzesverstöße vorwirft. Er fordert eine konsequente Anwendung der Gesetze in Deutschland und verweist als Vorbild auf Frankreich, wo Bußgelder und Werbeverbote für solche Plattformen geplant sind. Temu und ähnliche chinesische Billigmarktplätze stehen seit längerem wegen fragwürdiger Geschäftspraktiken wie willkürlich erscheinenden Rabatten, zweifelhaften Bewertungen und manipulativer Gestaltung in der Kritik. Sowohl die Bundesregierung als auch der Verbraucherzentrale Bundesverband werfen Temu vor, Verbraucher in die Irre zu führen.
Die Verbraucherzentrale (VZBV) hat den chinesischen Online-Modehändler Shein wegen Verstößen gegen den Digital Services Act der EU abgemahnt. Der Vorwurf liegt darin, dass Shein manipulative Elemente auf seiner Plattform einsetzt, um Kunden zum Verbleib auf der Seite zu bewegen. Insbesondere wird kritisiert, dass beim Versuch, die Website zu verlassen, ein Pop-up-Fenster erscheint, das Kunden mit möglichen Gutscheinen lockt und fragt, ob sie sicher sind, die Seite verlassen zu wollen. Solche Taktiken könnten Kunden in irreführender Weise zum Kauf oder Weiterbrowsen bewegen, was laut VZBV gegen die EU-Richtlinien zur Gestaltung von Online-Plattformen verstößt.
Die italienische Kartellbehörde hat eine Geldstrafe in Höhe von zehn Millionen Euro gegen Amazon wegen unlauterer Geschäftspraktiken verhängt. Der Grund für die Strafe ist die Einstellung der Kauf-Option auf der italienischen Website des Unternehmens, die bei vielen Produkten standardmäßig auf „regelmäßig“ statt „einmalig“ gesetzt ist, was die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher erheblich einschränkt. Amazon, das im letzten Quartal des Vorjahres einen Gewinn von mehr als zehn Milliarden Euro erzielte, kündigte an, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen.
Die EU hat Online-Plattformen wie Facebook, X (ehemals Twitter) und Google aufgefordert, Nutzern Alternativen zur personalisierten Werbung zu bieten, die keine Zustimmung zur Datennutzung erfordern. Dieser Schritt, der von der Europäischen Datenschutzausschuss vorgeschlagen wurde, zielt darauf ab, das „Zustimmen oder Bezahlen“-Modell zu überdenken, welches Nutzer vor die Wahl stellt, entweder für datenschutzfreundliche Dienste zu bezahlen oder ihre persönlichen Daten für zielgerichtete Werbung freizugeben. Der Vorschlag betont, dass die Nutzer das Recht haben sollten, Dienste zu nutzen, ohne ihre Daten preisgeben zu müssen, und beruft sich auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die Fairness und Datenminimierung fordert.