Die US-Filmbranche erlebt eine Zunahme der Nutzung illegaler Videoseiten, was teilweise auf die Verschlechterung der legalen Zugriffsbedingungen für Filme und Serien zurückgeführt wird, wie steigende Preise und vermehrte Werbeeinblendungen bei Streaming-Angeboten. Charles Rivkin, Chef der Motion Picture Association (MPA), kündigte an, gemeinsam mit Kongressmitgliedern an einem Gesetz zu arbeiten, das den Zugriff auf solche illegalen Webseiten sperren soll. Ziel ist es, den Schutz geistigen Eigentums über die Filmindustrie hinaus auszuweiten, sodass auch Musik-, Buch-, Sport- und Live-Übertragungsbranchen die Möglichkeit zur Sperrung solcher Webseiten erhalten. Dieser Schritt soll die legalen Vertriebskanäle stärken und die Nutzer von illegalen Alternativen abbringen.
Twitch-CEO Dan Clancy erklärte in einem Interview, dass DJs, die auf der Plattform streamen, einen Teil ihrer Einnahmen mit den Musiklabels teilen müssen. Diese Äußerung erfolgte im Rahmen einer Diskussion über die Urheberrechtslage von Musikstreamern auf Twitch. Derzeit arbeitet Twitch an einem neuen System, um eine langfristige Lösung für die Vergütung von Musikrechten zu etablieren, was auch beinhaltet, dass Twitch einen Teil der an die Labels geschuldeten Gelder zahlt. Die Ankündigung kommt inmitten laufender Verhandlungen mit den Musiklabels, um DMCA-Takedown-Anfragen für DJ-Streamer zu vermeiden.
Berichten zufolge hat OpenAI Transkripte von über einer Million Stunden YouTube-Videos verwendet, um sein Sprachmodell GPT-4 zu trainieren. Dies geschah offenbar mit Hilfe eines selbst entwickelten Spracherkennungstools namens Whisper. Auch der YouTube-Mutterkonzern Google soll Transkripte von YouTube-Videos für das Training eigener KI-Modelle verwendet haben, was einen möglichen Verstoß gegen Urheberrechtsbestimmungen darstellt. Ein Google-Sprecher betont in diesem Zusammenhang, dass das Unternehmen nichts von der Nutzung durch OpenAI gewusst habe, und erklärt, dass das Herunterladen von YouTube-Inhalten ohne Erlaubnis verboten sei. Der Bericht weise jedoch darauf hin, dass einige Mitarbeiter von Google von den Aktivitäten von OpenAI gewusst hätten, ohne einzuschreiten, da Google selbst ähnliche Methoden anwandte. Google behauptet wiederum, nur Inhalte von autorisierten Urhebern zu verwenden.
Musiklabels, die Twitter — jetzt X — wegen Urheberrechtsverletzungen verklagen, können mit Teilen ihrer Klage fortfahren. Ein US-Bezirksrichter hat den Antrag von X auf Abweisung der Klage teilweise abgelehnt, da noch nicht klar ist, inwieweit X Corp. für die rechtswidrigen Handlungen der Nutzer auf seiner Plattform haftbar gemacht werden kann. Die National Music Publishers' Association (NMPA) hat X im Namen von Universal Music Group, Concord Music Group, Sony Music Publishing, Warner Chappell Music und anderen großen Verlagen auf 250 Millionen US-Dollar verklagt. Die Klage wirft X vor, massive Urheberrechtsverletzungen zu fördern, die Musikschaffende schädigen, indem es nicht gegen Beiträge mit urheberrechtlich geschützter Musik vorgeht. Das Gericht lässt einige der Behauptungen der NMPA zu, einschließlich der Vorwürfe, dass X Nutzern erlaubt hat, für eine nachsichtigere Behandlung unter seinen Anti-Piraterie-Richtlinien durch sein Premium-Abonnement zu bezahlen.
Microsoft hat einen Antrag gestellt, um Teile der Urheberrechtsklage der New York Times gegen das Unternehmen und OpenAI abzuweisen. Die Times hatte behauptet, ihre Artikel seien ohne Erlaubnis zur Schulung von GPT-Modellen genutzt worden, was Microsoft als “Weltuntergangsfuturologie” kritisiert. Das Unternehmen zieht Parallelen zum Videorekorder, der die Unterhaltungsindustrie nicht zerstörte, sondern bereicherte, und betont die transformative Kraft von LLMs für die Gesellschaft. Microsoft fordert die Ablehnung von drei Klagepunkten, darunter Urheberrechtsverletzungen durch Endnutzer und Verstöße gegen das Digital Millennium Copyright Act, und weist die Befürchtung der Times zurück, Einnahmen durch die Nutzung von ChatGPT für Recherchen zu verlieren, als unbegründete Spekulation.
Unabhängige Musiklabels wie Beggars Group, Secretly Group und Partisan Records kritisieren Apples Bevorzugung von räumlichem Audio (Spatial Audio) und dessen Auswirkungen auf die Royalties für Künstler. Apple bietet Künstlern auf Apple Music Boni von bis zu 10 Prozent für die Erstellung von Musik mit räumlichem Audio, was bedeutet, dass Tracks ohne räumliches Audio einen kleineren Teil des Geldes teilen müssen. Die Produktion eines Songs in räumlichem Audio kann zusätzliche Kosten von 1.000 US-Dollar pro Song verursachen, was kleinere Labels und unabhängige Künstler benachteiligt. Große Labels wie Universal Music Group könnten von diesem System profitieren, da sie die Mittel haben, in räumliches Audio zu investieren.
Der Science Park Graz lädt Innovatoren aller Altersgruppen und Branchen zur jährlichen Startup Idea Competition ein. In sechs Kategorien können Geschäftsideen eingereicht werden, wobei jede Kategorie einen Preis von 2.000 Euro bietet, insgesamt 12.000 Euro. Die Finalisten präsentieren ihre Ideen in einem dreiminütigen Pitch vor einer Fachjury in Graz, und die Gewinner werden am 11. April 2024 bekannt gegeben. Die Competition ist offen für Ideen aus verschiedenen Bereichen, einschließlich Energie & Umwelt, Mobilität, Gesundheit, gesellschaftlicher Einfluss, digitale Wirtschaft & IKT, sowie Raumfahrt. Eine Startup-Gründung ist für die Teilnahme nicht erforderlich. Der Science Park Graz betont den Schutz des geistigen Eigentums der Teilnehmenden und sichert alle eingereichten Ideen durch eine Geheimhaltungsvereinbarung. Die Einreichungsfrist endet am 28. Februar 2024.
Hunderte von Etsy-Verkäufern wurden von The Smiley Company verklagt, weil sie das geschützte Smiley-Symbol verwendet haben. Die Geschichte des Smileys begann 1963 mit dem Künstler Harvey Ball, aber das lukrative Geschäft machte Franklin Loufrani, der 1971 das Smiley als Marke eintragen ließ. Heute arbeitet The Smiley Company mit großen Marken zusammen und erzielt jährlich etwa 500 Millionen US-Dollar Umsatz. Im Sommer 2023 wurden viele Etsy-Verkäufer überraschend von der Plattform suspendiert und erfuhren, dass sie wegen der Verwendung des Wortes “smiley” in ihren Produktbeschreibungen verklagt wurden. Diese sogenannten “SAD lawsuits” ermöglichen es Unternehmen, viele Angeklagte gleichzeitig wegen Markenverletzung zu verklagen. Die betroffenen Verkäufer schlossen sich zusammen und engagierten einen Anwalt, der die Klage erfolgreich bekämpfte.