Das von Jeff Bezos unterstützte KI-Startup Perplexity ignoriert offenbar das Robots Exclusion Protocol, mit dem Website-Betreiber den Zugriff von Bots auf bestimmte Bereiche ihrer Seite einschränken können. Perplexity verwendet demnach eine nicht gelistete IP-Adresse, um die robots.txt-Dateien zu umgehen. Dadurch kann das Startup Inhalte von Websites aggregieren, die seine Webcrawler eigentlich blockieren.
Die datenschutzorientierte Suchmaschine DuckDuckGo hat AI Chat eingeführt, eine Funktion, die Nutzern erlaubt, zwischen verschiedenen KI-Modellen wie GPT-3.5, Claude und Llama zu wählen. Diese Modelle können Fragen beantworten, E-Mails schreiben, Code generieren und Reisepläne erstellen. DuckDuckGo betont den Datenschutz, indem es die IP-Adressen der Nutzer verbirgt. AI Chat ist kostenlos, jedoch mit täglichen Nutzungslimits. Eine kostenpflichtige Version mit erweiterten Funktionen ist in Planung.
Das Fraunhofer-Institut für Intelligente Analyse- und Informationssysteme (IAIS) hat zusammen mit AI Sweden einen bedeutenden Wettbewerb gewonnen. Die Zusammenarbeit zielt darauf ab, innovative KI-Lösungen zu entwickeln und den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in verschiedenen Industrien voranzutreiben. Durch diese Partnerschaft soll insbesondere die Forschung und Anwendung von KI in Europa gestärkt werden. Die Initiative wird durch Fördermittel unterstützt und soll den Technologietransfer sowie die Zusammenarbeit zwischen Forschungseinrichtungen und der Industrie intensivieren.
Die französische Wettbewerbsbehörde verhängt eine Geldstrafe von 250 Millionen Euro gegen Google wegen Verletzung von Verpflichtungen gegenüber Nachrichtenverlagen. Google nutzte Inhalte für sein KI-Modell Bard/Gemini, ohne die Verlage zu informieren. Google akzeptiert die Strafe und will die Streitigkeiten beilegen.
In einem Urteil hat die US-Bezirksrichterin Beryl A. Howell entschieden, dass KI-generierte Kunstwerke nicht urheberrechtlich geschützt werden können. Zuvor hatte ein Kläger vor dem US Copyright Office versucht, Urheberrechte für ein KI-generiertes Bild zu erhalten, das er mit dem von ihm entwickelten Algorithmus Creativity Machine erstellt hatte. In ihrer Entscheidung wies die Richterin darauf hin, dass noch nie ein Urheberrecht für ein Werk erteilt worden sei, das „ohne jegliches menschliches Zutun“ entstanden sei. Sie fügte hinzu, dass „die menschliche Urheberschaft eine Grundvoraussetzung des Urheberrechts ist“.
In einem Urteil hat die US-Bezirksrichterin Beryl A. Howell entschieden, dass KI-generierte Kunstwerke nicht urheberrechtlich geschützt werden können. Zuvor hatte ein Kläger vor dem US Copyright Office versucht, Urheberrechte für ein KI-generiertes Bild zu erhalten, das er mit dem von ihm entwickelten Algorithmus Creativity Machine erstellt hatte. In ihrer Entscheidung wies die Richterin darauf hin, dass noch nie ein Urheberrecht für ein Werk erteilt worden sei, das „ohne jegliches menschliches Zutun“ entstanden sei. Sie fügte hinzu, dass „die menschliche Urheberschaft eine Grundvoraussetzung des Urheberrechts ist“.