Michael Stübgen, Brandenburgs Innenminister, äußert sich besorgt über die steigende Gefahr des Cyberextremismus. Er betont die Notwendigkeit, dass der Rechtsstaat gegen alle Formen des Extremismus wehrhaft sein muss. In Brandenburg wurden Maßnahmen wie die personelle und materielle Verstärkung des Verfassungsschutzes, verpflichtende Verfassungstreuechecks für angehende Beamte und gesetzliche Ermöglichungen von Finanzermittlungen gegen extremistische Strukturen eingeführt. Stübgen mahnt, dass neben dem Rechtsextremismus auch andere Formen des Extremismus, wie Linksextremismus und islamistischer Terrorismus, ernst genommen werden müssen.
Ein kalifornisches Gericht hat eine Klage von X, vormals bekannt als Twitter und nun unter der Leitung von Elon Musk, gegen Forscher des Center for Countering Digital Hate (CCDH) abgewiesen. X hatte den Forschern vorgeworfen, durch das massenhafte Abrufen öffentlicher Tweets gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen und Schäden in Millionenhöhe verursacht zu haben. Richter Charles Breyer bezeichnete die Klage als missbräuchlich und entschied, dass X keinen Schadensersatz für die unabhängigen Handlungen Dritter verlangen könne. Das CCDH, eine gemeinnützige Organisation, die sich mit Hassrede und Extremismus auf sozialen Plattformen befasst, hatte in mehreren Berichten einen Anstieg von Hassrede und Falschinformationen seit Musks Übernahme festgestellt. Trotz der Gerichtsentscheidung plant X, Berufung einzulegen.