Die Folgen für die Digitalwirtschaft
Man mag überrascht sein, wundern darf uns das sogenannte Safe Harbor Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Sache aber nicht, mit der das Gericht die wortgleiche Vereinbarung zwischen der EU und den USA für ungültig erklärt hat. Im Jahr 2000 hatte die EU-Kommission festgelegt, dass die vom US-Handelsministerium am 21. Juli desselben Jahres herausgegebenen „Grundsätze des sicheren Hafens zum Datenschutz“ ein angemessenes Schutzniveau für solche personenbezogene Daten gewährleisten, die von der Europäischen Union an in den Vereinigten Staaten niedergelassene Organisationen übermittelt werden. Die Entscheidung des EuGH begründet sich, anders als allgemein kolportiert, dabei übrigens nicht darauf, dass US-Geheimdienste tatsächlich Zugriff auf diese Daten haben, sondern bemängelt, dass die Kommission ihre damalige Bewertung abgab, ohne grundlegend geprüft zu haben, ob die dortigen Datenschutzvorkehrungen und Rechtsschutzmöglichkeiten dazu in einem ausgewogenen Gleichgewicht stehen. So weit, so konsequent. Denn ein sicherer Hafen ist keiner, wenn man nicht geprüft hat, ob unbemerkt U-Boote darin herumspionieren können.
Die juristische Seite ist dabei weit weniger interessant als die gesellschaftspolitische: Während wir auf dieser Seite des Atlantiks schon beim Abonnement eines E-Mail-Newsletters einen doppelten Boden an sicherer Zustimmung verlangen, unsere Mautbrücken über den Autobahnen keinesfalls für andere Zwecke als die der Mauterfassung eingesetzt wissen wollen (was technisch möglich wäre) und bereits das Setzen eines Like-Buttons die Juristerei beschäftigt, nahmen wir es bei voller Kenntnis hin, dass unsere zu Recht schützenwerten personenbezogenen Daten bei Nutzung US-amerikanischer Web-, Cloud- oder IT-Dienstleister jederzeit US-amerikanischen Sicherheitsbehörden ausgehändigt werden dürfen. Die Akzeptanz rührt dabei nicht daher, dass diese sich durch ihr bisheriges Tun einen so guten Ruf in aller Welt erarbeitet hätten, sondern schlicht, weil uns gar nichts anderes übrig blieb, wollten wir diese Dienste weiter nutzen. Wer darauf hoffte, die Politik hierzulande würde handeln, war naiv oder wollte nicht wissen, dass unsere eigenen Nachrichtendienste regelmäßig von den so gewonnenen Erkenntnissen der US-Amerikaner profitieren.
Safe Harbor – ein neues Abkommen muss her
Nun hat der EuGH mit dem Urteil in Sachen Safe Harbor quasi im Wege der Ersatzvornahme Fakten für die paralysierte Politik geschaffen. Das ist gut. Schlecht ist, dass sich trotzdem wohl wenig ändern wird. Wer seitens der unmittelbar betroffenen US-Unternehmen über die nötige Marktmacht verfügt, lässt sich die Einwilligung zur möglichen Datenweitergabe einfach per AGB bestätigen. Einer Gesellschaft, die die Daten ihrer Telefonbuchkontakte für Taschenlampen-Apps weitergibt, ist so nicht zu helfen. Umso mehr wird das Urteil in seinen Auswirkungen das viel gepriesene Level Playing Field mit noch tieferen Gräben versehen, beispielsweise bei solchen Geschäftsmodellen, bei denen eine Einwilligungsabfrage wegen der Natur des Dienstes kaum praktisch durchsetzbar ist (etwa bei Web-Analyse oder Werbung). Sanktioniert werden aber auch europäische Startups, die zum schnellen und flexiblen Skalieren ihrer Prozesse personenbezogene Daten mit Datenservices aus Übersee verarbeiten. Sie müssten nun ihrerseits die dazu erforderliche Einwilligung von ihren Kunden einholen oder auf andere Dienste, so sie denn vorhanden sind, ausweichen. Gegenwärtig diskutieren die Juristen, welche alternativen rechtlichen Möglichkeiten es dafür gibt, zum Beispiel durch Vereinbarung sogenannter EU-Standardvertragsklauseln, aber auch dagegen regt sich bereits Widerstand.
Fest steht, die digitale Wirtschaft in Deutschland und der EU braucht nun endlich Rechtssicherheit. Keine US-amerikanischen Dienste mehr zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu nutzen, ist dabei so realistisch wie die Rückkehr zur Schreibmaschine und darf auch gar nicht das Ziel sein in einer global vernetzten Welt. Was wir vielmehr brauchen, ist ein neues Safe-Harbor-Abkommen, das seinen Namen verdient. Hier ist die Politik gefordert. Es gilt der Grundsatz, dass Gerichte nie sagen, wie es richtig geht, sondern nur, wie es nicht geht.