Crowdfunding

Wenn Anleger ins Schwärmen kommen

01/09/2015
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Crowdfunding – Crowdinvesting – Crowdlending

Christin Friedrich und Steffi Haedicke hatten so etwas schon geahnt und vorsichtshalber einen Ausdruck des neuen Gesetzes mitgenommen, als sie Mitte Juli zum Gewerbeamt gingen. „Wir würden gern im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens eine Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler nach Paragraf 34f Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 der Gewerbeordnung beantragen“, erklärten die Geschäftsführerin der Crowdinvesting-Plattform Innovestment und ihre Kollegin dort. Doch die Sachbearbeiterinnen rätselten, mussten einen Kollegen und dann den Chef fragen, doch auch die hatten noch keine Informationen, wie das neue Kleinanlegerschutzgesetz umzusetzen sei. Am Ende konnten Christin Friedrich und Steffi Haedicke zwar ihren Antrag abgeben, um auch künftig Vermögensanlagen vermitteln zu können. Über die Höhe der Gebühr mussten sie aber noch feilschen, denn auch dazu gab es noch keine Vorgaben.

Viele Monate hatte die Politik zuvor über das neue Kleinanlegerschutzgesetz beraten. Immerhin konnte sich die Branche bei der Ausgestaltung des Gesetzes Gehör verschaffen. „Über das Ergebnis darf sich keiner mehr beschweren“, meint Robert Michels, Partner im Frankfurter Büro der internationalen Wirtschaftskanzlei Dentons. „Damit können die Plattformen gut leben.“

Eine der wichtigsten Änderungen ist, dass es zum ersten Mal überhaupt eine gesetzliche Regelung zum Thema Crowdfinanzierung gibt. „Die Rechtssicherheit bringt Vorteile“, sagt Christin Friedrich. „Wir wissen, woran wir sind und die Investoren auch.“ Sie sieht allerdings noch Möglichkeiten, die Regeln weiter zu optimieren. Dafür soll das neue Gesetz bis Ende 2016 noch einmal auf seine Wirkungen hin überprüft werden.

Besserer Schutz für die Kleinanleger

Ziel des Kleinanlegerschutzgesetzes ist es, private Anleger besser vor unseriösen und intransparenten Finanzprodukten und den Gefahren des grauen Kapitalmarktes zu schützen. Es regelt, welche Paragrafen des Wertpapierhandelsgesetzes, der Gewerbeordung oder des Vermögensanlagengesetzes entsprechend geändert werden. In der Folge sind die meisten Crowdfunding-Plattformen dazu übergegangen, ihren Nutzern partiarische Darlehen oder Nachrangdarlehen als Investitionsmöglichkeit anzubieten.

Die wichtigsten Änderungen sind: Es gilt eine Obergrenze für Einzelinvestments von Privatpersonen in Höhe von 10.000 Euro. Ab einem Investment in Höhe von mehr als 1000 Euro muss der Investor eine Selbstauskunft abgeben. Darin muss er versichern, über ein freies Vermögen von mindestens 100.000 Euro zu verfügen, oder bestätigen, dass er nicht mehr als das Doppelte seines monatlichen Nettoeinkommens investiert. Dazu gibt es das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB). Die Werbung für Crowdinvestments muss ähnlich wie bei Arzneimitteln zwingend mit einem Warnhinweis versehen werden, wie etwa: „Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.“

Grundsätzlich sind die Plattformen natürlich frei, auch größere Investments zu organisieren. Für Vorhaben ab einem Volumen von 2,5 Millionen Euro müssen sie aber ein Vermögensanlageprospekt erstellen. Das ist aufwendig und teuer.

Geldgeben ja, mitreden nein

„Ich verstehe es bis heute nicht, dass der Gesetzgeber so wenig weitsichtig war, Crowdinvesting praktisch nur in Form partiarischer Darlehen oder Nachrangdarlehen zuzulassen“, sagt Robert Michels. „Fast alle Plattformen konzentrieren sich jetzt darauf, obwohl es andere Anlageformen gibt, die im Einzelfall transparenter und günstiger für den Anleger sein können.“ Michels ist der Auffassung, dass Chancen und Risiken bei Nachrangdarlehen teilweise ungerecht verteilt sind. So können spätere professionelle Investoren versuchen, die Crowdinvestoren herauszukaufen und das Darlehen vorzeitig zurückzuzahlen. Crowdinvestoren sind eben nur Gläubiger und nicht Teilhaber des Unternehmens. „Falls der Unternehmenswert exorbitant steigt, partizipieren die Privatanleger der ersten Stunde dann nicht mehr daran“, kritisiert Michels.

Eines der wichtigsten Unterscheidungskriterien der Plattformen ist, wie die Gelder der Anleger strukturiert werden. Ob es zum Beispiel einen schuldrechtlichen Pool gibt, in dem die Ansprüche der Anleger gebündelt werden, oder eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung, die der dafür gegründeten Zweckgesellschaft auch Mitspracherechte beim Unternehmen gibt.

Entscheidend ist die Frage der Strukturierung vor allem dann, wenn es darum geht, ob ein durch die Crowd finanziertes Unternehmen in späteren Finanzierungsrunden für Venturecapital-Gesellschaften noch interessant ist. „Anfangs ist Crowdfunding großartig und vielfach die einzige Möglichkeit, eine Finanzierung zu erhalten. Aber später ist es kaum möglich, eine Finanzierung mit VCs durchzuführen, vor allem wenn die Crowd nicht gepoolt ist“, sagt Marc Mogalle von Business Buddies, der selbst einmal ein Crowdfunding durchgeführt hat und zudem lange als VC gearbeitet hat. „Vielen VCs ist die Crowdfunding-Struktur schlichtweg zu kompliziert. Im besten Falle verlangen sie dann vor einem Investment, dass die Komplexität beseitigt wird. Im schlechtesten Falle nehmen sie direkt Abstand von einer weiteren Prüfung eines Investments.“

Auch Profis liegen nicht immer richtig

Grundsätzlich kann man die Frage stellen, ob Privatanleger überhaupt Geld in ein Startup stecken sollten, das keinen professionellen Investor gefunden hat. Schließlich ist kein Kleinanleger in der Lage, ein Unternehmen so genau zu prüfen, wie Profis das in der Regel tun. Doch zum einen liegen natürlich auch die Profis nicht immer richtig. Und zum anderen liegt der Vorteil einer Crowdfunding-Kampagne darin, dass man ein direktes Feedback des Marktes bekommt, ob ein Produkt oder eine Dienstleistung überhaupt auf Interesse stößt – oder wie man das Produkt oder den Service noch verbessern kann. Im Erfolgsfall hat das Unternehmen somit gleich auch die ersten potenziellen Kunden gewonnen.

Möglich ist dabei auch eine Kombination: Ein von Investoren finanziertes Unternehmen nutzt Crowdfunding als Markttest und findet so heraus, wie ein Produkt am besten gestaltet werden soll. Am Ende zeigen zahlreiche Fälle jedoch auch, dass Unternehmen auch dann noch scheitern können, wenn sie erfolgreich Geld bei der Crowd eingesammelt haben.

Und natürlich kommt es wie immer auf den richtigen Zeitpunkt an: Nicht in jeder Phase der Unternehmensentwicklung oder des Produktlebenszyklus macht eine öffentliche Kampagne Sinn. Zudem unterschätzen viele Projekte oder Startups auch einfach den hohen Aufwand, den man betreiben muss, damit eine Crowdfunding-Kampagne tatsächlich zum Erfolg wird. Die Kampagne muss nicht nur intensiv vorbereitet und begleitet werden. Sie ist auch mit dem Erreichen des Finanzierungsziels keinesfalls vorbei. Wenn nämlich zum Beispiel die versprochenen Belohnungen nicht oder viel zu spät bei den Investoren ankommen oder das Produkt nicht hält, was zuvor versprochen wurde, dann kann aus der ursprünglich enthusiastischen Gruppe der Unterstützer ganz schnell eine Gruppe enttäuschter und sehr wütender Menschen werden.

In den USA sitzt das Geld lockerer

Die ersten Crowdfunding-Plattformen sind in den USA entstanden. Dort sind die Menschen eher bereit, ein paar Dollar für eine Idee zu riskieren. Auf den großen weltweit agierenden Plattformen Indiegogo oder Kickstarter geht es auch tatsächlich vor allem nicht darum, mit dem Investment reich zu werden. Und auch wenn Crowdfunding in Deutschland kontinuierlich wächst, können die hiesigen Plattformen bei weitem nicht an die Entwicklung großer US-amerikanischer Plattformen anknüpfen. Zwar lag das Finanzierungsvolumen auf deutschen Crowdfunding-Plattformen 2014 bei 8,7 Millionen Euro und damit 61 Prozent höher als noch 2013, wie das Portal Für-Gründer.de ermittelt hat. Doch Kickstarter verzeichnete demnach im gleichen Zeitraum mehr als 22.000 erfolgreich finanzierte Projekte, die mehr als eine halbe Milliarde Dollar einsammelten. Übrigens: Allein aus Deutschland flossen 12,8 Millionen Dollar von rund 63.000 Unterstützern zu Kickstarter.

Auch hierzulande steigen die Summen, die bei der Crowd eingesammelt werden. Allerdings ist die Entwicklung nicht bei allen Formen der Schwarmfinanzierung gleich. Stark gewachsen ist zuletzt vor allem das Crowdlending. In den ersten sechs Monaten 2015 kam hier bereits ein Kreditvolumen von 74,2 Millionen Euro zusammen, hat Für-Gründer.de ermittelt. Im gesamten Jahr 2014 waren es nur 35,6 Millionen Euro gewesen. Zusammen mit Crowdfunding und Crowdinvesting erreichte das bereitgestellte Kapital im ersten Halbjahr ein Volumen von 96 Millionen Euro.

Noch einen weiteren Trend hat Für-Gründer.de ausgemacht: Die Zahl der erfolgreich finanzierten Projekte erreichte von April bis Juni 2015 mit 342 einen neuen Quartalshöchstwert. Im ersten Halbjahr 2015 wurden demnach 613 Projekte erfolgreich finanziert. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Anstieg um 28 Prozent. „Damit entwickelte sich die Zahl der erfolgreichen Projekte dynamischer als das vermittelte Kapital, das nur um zwölf Prozent zulegte“, schreibt Für-Gründer.de. Da die Zahl nicht erfolgreicher Projekte in den ersten sechs Monaten 2015 bei 427 lag, wurden insgesamt 1040 Projekte initiiert – mit einer Erfolgsquote von 59 Prozent. Im ersten Halbjahr 2014 hatte die Quote mit 64 Prozent noch leicht darüber gelegen.

In den vergangenen Jahren ist aber nicht nur das eingesetzte Kapital stark gestiegen, auch die Zahl der Plattformen wächst immer weiter. Es kommen immer mehr spezialisierte Anbieter (Immobilien, ökologische Projekte) hinzu, die gezielt bestimmte Investorengruppen ansprechen. Doch inzwischen beobachtet Dentons-Partner Robert Michels in der Branche auch einen sich abzeichnenden Verdrängungswettbewerb. „In drei Jahren“, sagt er voraus, „wird es maximal noch zehn von den derzeit rund 40 Plattformen geben.“

Die Erlaubnis von Christin Friedrich und Steffi Haedicke befindet sich übrigens noch immer im Antragsverfahren. „Vor drei Wochen teilte uns das Gewerbeamt nach Rückfrage mit, dass sie zwischenzeitlich eine Information vom Senat erhalten haben, wie dieses vereinfachte Verfahren nach dem Kleinanlegerschutzgesetz abläuft“, sagt Friedrich. Für die Genehmigung fehle aber noch der Nachweis einer Vermögenshaftpflichtversicherung. Auch das braucht seine Zeit. „Für unser Modell gibt es noch keine Lösungen von der Stange“, sagt Friedrich. Auch die Versicherungen haben erst einmal auf die Verabschiedung des Gesetz gewartet.

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