Aktuelle Gerichtsurteile:

Auswirkungen für die Startupszene

16/03/2016
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Urteil: Bewertungsportale müssen Bewertungen prüfen

Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe müssen Bewertungsportale die Beurteilungen ihrer Nutzer zukünftig besser prüfen. Dabei geht es nicht darum, die Anonymität der Nutzer zu gefährden, sondern Belege für die Richtigkeit der gemachten Angaben zu sichern. Im konkreten Fall wehrte sich ein Zahnarzt gegen seine Bewertung auf dem Arzt-Bewertungsportal Jameda. Der Zahnarzt vertritt die Auffassung, der Rezensent sei gar nicht bei ihm in Behandlung gewesen. Jameda hatte die Bewertung zunächst gelöscht, nach einer Prüfung aber wieder eingestellt. Laut Bundesgerichtshof (BGH) müssen Bewertungsportale auf Verlangen belegen, dass z.B. ein Nutzer tatsächlich in der Praxis eines bewerteten Arztes oder Anwalts war (Az.: VI ZR 34/15). Es dürfte spannend werden, wie Bewertungsportale mit diesem juristischen Tiefschlag umgehen.

Urteil: EuGH spricht Urteil zur Verantwortung für markenverletzende Online-Werbung

Der Europäische Gerichtshof spricht Recht im Streit zwischen Daimler und einem ungarischen Fahrzeughandels- und Reparaturbetrieb. Das Urteil betrifft theoretisch Online-Werbung in allen Branchen. Es geht um die Frage, welche Vorkehrungen ein Werbetreibender tun muss, wenn eine beworbene Geschäftsbeziehung mit einem Markeninhaber beendet wurde. Im konkreten Fall ging es um die Geschäftsbeziehung zwischen der Firma Együd Garage und Daimler, dürfte jedoch für normale Online-Shops unisono gelten.

Urteil: Amazons Prime Bestell-Button ist rechtswidrig

Oha, das lässt aufhorchen: Der Online-Versandhändler Amazon darf in Zukunft seine “Prime”-Abonnements nicht mehr mit “Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig” bewerben. Dies hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gerichtlich durchgesetzt. Die Richter des Oberlandesgerichtes Köln urteilten, dass der Bestellbutton die Kunden nicht ausreichend auf die Zahlungsverpflichtung hinweist und somit irreführend ist. Das OLG Köln hat keine Revision gegen das Urteil zugelassen.

Urteil: „Gefällt mir“-Button ab sofort abmahnfähig?

Laut Mobile Geeks hat das Landgericht Düsseldorf auf Betreiben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mit einem aktuellen Urteil (LG Düsseldorf, Urt. v.09.03.2016, Az. 12 O 151/15 so ziemlich jeden „Gefällt mir“ Button auf Blogs und Websites sowie die meisten Social Plugins als rechtswidrig eingestuft. Das Urteil betrifft eine Vielzahl von Websitebetreibern und setzt diese der Gefahr von Abmahnungen aus. Konkret untersagte das Gericht einem Modeunternehmen die Nutzung des Page-Plugins von Facebook. Leider beschränkt sich das Urteil nicht alleine auf dieses Plug-in, sondern betrifft auch Like-Buttons und andere Social-Plugins.

Urteil: Verletzt Werbung in Autoreply-E-Mails Persönlichkeitsrecht?

Bekanntlich setzen viele Unternehmen sogenannte Autoreply-Mails bzw. Autoresponder ein, also E-Mails, die automatisch als Antwort auf ein bestimmtes Ereignis versendet werden. In einem Verfahren ging es nun über die Zulässigkeit von Werbung in einer Autoreply-Mail. Hier hatte das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt (Urt. v. 25.04.2014 – 10 C 225/14) der Klage zunächst stattgegeben. Nun hob das Landgericht Stuttgart die erstinstanzliche Entscheidung wieder auf und vertritt die Auffassung, dass es sich bei der streitgegenständlichen E-Mail nicht um eine „klassische“ Werbe-E-Mail handelt, die dem Empfänger ohne vorherige Kontaktaufnahme übersandt wurde. Dennoch bleibt die Frage offen, ob es sich bei in Autoreply-E-Mails enthaltener Werbung um einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht handelt. Nächste Instanz, ick hör dir trapsen.

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